Herzlich Willkommen!

Ich freue mich sehr, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen. Sie können hier wichtige medizinische Informationen erfahren, verschiedene Termine online buchen, Rezepte und Überweisungen bestellen oder mit uns Kontakt aufnehmen.

Dr. med. Stefanie Keimling

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Urlaub am 04. Oktober 2024

Unsere Praxis ist am Brückentag geschlossen und Mailanfragen werden nicht bearbeitet. 

Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an den zuständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst am Hochwald-Krankenhaus Bad Nauheim unter derTelefonnummer: 116 117

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Sommerurlaub vom 08.08. bis 23.08.24

Unsere Praxis ist in diesem Zeitraum geschlossen und Mailanfragen werden nicht bearbeitet. Unsere Vertretung übernehmen:

Dr. Gundermann & Dr. Bernbeck: Nieder-Wöllstädter Str. 15, 61194 Niddatal, Tel. 06034 2243

Dr. Mubarak: Karbener Weg 8, 61184 Karben, Tel. 06039 3822

Dr. Konzen: Am Fliederbusch 5, 61184 Karben, Tel. 06039 2005

Dr. Grabisch: Bornwiesenweg 40, 61184 Karben, Tel. 06039 928909

Dr. Fehr: Großgasse 1, 61184 Karben, Tel. 06039 7890 (ab dem 12.08.24)

Drs. Gerhardus/Kalb-Fichtel: Rathausstr. 35, 61184 Karben, Tel. 06039 9373540 (ab dem 19.08.24)

Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den zuständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst am Hochwald-Krankenhaus Bad Nauheim unter derTelefonnummer: 116 117

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Informationen zur Corona-Impfung

Die aktuelle STIKO-Empfehlung sieht einen Booster mit dem angepassten Impfstoff für folgende Personen vor:

– Patienten ab 60 Jahre
– Patienten jünger 60 Jahre mit folgenden Grunderkrankungen:
– chronische Atemwegserkrankungen z. B. COPD, Asthma
– chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
– Adipositas
– chronische neurologische und psychiatrische Erkrankungen
– Trisomie 21
– angeborene oder erworbene Immunschwäche (HIV, immunsupprimierende Medikation)
– aktive Krebserkrankungen
– Bewohner von Pflegeeinrichtungen
– Medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt
– Enge Kontaktpersonen von Personen, die vermutlich keinen ausreichenden Immunschutz durch eine COVID-Impfung haben

Bitte beachten Sie, dass die letzte Coronaimpfung oder Coronainfektion mindestens 12 Monate zurückliegen soll!

Wichtiger Hinweis: Wir führen keine Impfungen bei Kindern unter 12 Jahren durch.

WICHTIGE Information zum e-Rezept (nur für gesetzlich Versicherte)

Das eRezept wurde zum 01.01.24 verpflichtend eingeführt. Das alte rosa Kassenrezept gibt es nur noch für wenige Ausnahmen wie z. B. Verbandsmittel, Rezepturen für von der Apotheke anzurührende Salben und Hilfsmittel. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Erkältungsmittel, Abführmittel, Nahrungsergänzungsmittel) werden weiterhin auf einem blauen oder grünen Rezept ausgedruckt sowie die spezialisierten Betäubungsmittelrezepte. Alle anderen Medikamente können für gesetzlich Versicherte nur noch als eRezept digital verordnet werden. Es gibt wenige Krankenkassen, die hier ausgenommen sind (Postbeamtenkrankenkasse, Bundespolizei).

Das eRezept wird digital vom Arzt unterschrieben. Mit Absenden der digitalen Unterschrift wird das eRezept anschließend online freigeschaltet und ist somit für alle Apotheken in Deutschland abrufbar.

Um Ihr eRezept bei der Apotheke einzulösen, hat sich der Gesetzgeber verschiedene Wege überlegt:

– Sie erhalten durch Einstecken Ihrer Versichertenkarte in ein Lesegerät in der Apotheke Ihrer Wahl die verordneten Medikamente

– Sie können sich die eRezept-App aus dem App-Store Ihres Smartphones herunterladen. Hierüber haben Sie die Möglichkeit, freigeschaltete eRezepte einzusehen und diese der Apotheke Ihrer Wahl zuzusenden. Diese hat dann auch die Möglichkeit, Ihnen Ihre Medikamente ohne Einlesen Ihrer Versichertenkarte zu liefern. Sie können über die App auch mehrere Patienten verwalten wie z. B. Kinder oder auch Ältere, die mit der App selbst nicht zurechtkommen. Bei der Einrichtung der App hilft diese Ihnen auch, den erforderlichen PIN bei Ihrer Krankenkasse anzufordern.

– Übergangsweise ist der Ausdruck eines eRezeptes als DIN A5 mit QR-Codes möglich. Dies ist aber auf Dauer absolut unsinnig, da das benötigte Papier und die Druckerfarbe deutlich mehr verbrauchen als das alte Kassenrezept und der Sinn der digitalen Umstellung hiermit ad absurdum geführt wird.

Der Gesetzgeber lehnt explizit ab, dass der Arzt/ die Ärztin Ihr eRezept einer bestimmten Apotheke zusenden darf. Das bedeutet, dass Sie selbst zuständig dafür sind, Ihrer Apotheke das eRezept zukommen zu lassen.

Um Ihnen ein eRezept auszustellen, muss zuvor im aktuellen Quartal in der Arztpraxis Ihre Versichertenkarte einmalig eingelesen werden. Daher ist es sinnvoll, dass Patienten, die dauerhaft Medikamente benötigen, zu Beginn des Quartals Ihre Versichertenkarte vorab einlesen lassen. Dauermedikamente können ab diesem Zeitpunkt telefonisch oder per Mail wie gewohnt bestellt werden und frühestens am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden, da das eRezept erst nach Ende der Sprechstunde digital unterschrieben wird. Sollten Sie die eRezept-App benutzen, können Sie dort direkt sehen, ob das eRezept bereits freigeschaltet wurde und es der Apotheke zusenden. In der Sprechstunde verordnete eRezepte werden umgehend signiert und können im Anschluss direkt in der Apotheke eingelöst werden.

Die Umstellung auf das eRezept wird sicherlich nicht für jeden einfach sein. Dennoch ergeben sich für alle Beteiligten auch Vorteile: Sie müssen Rezepte nicht mehr in der Praxis abholen, wodurch sich auch die Warteschlange der Patienten bei uns verkürzt. Medikamente können bequem von zu Hause bestellt werden, online zur Apotheke über die App versendet werden und bei Notwendigkeit von der Apotheke zu Ihnen nach Hause geliefert werden.

Sollten Sie über die Umstellung verärgert sein, bedenken Sie, dass wir unsererseits auf die gesetzlichen Regelungen leider keinen Einfluss haben.

Weshalb ist der Fachkräftemangel durch die bestehenden Anreize nicht verwunderlich?

Alles wird teurer - auch für uns Allgemeinärzte steigen Strom-, Personal- und Materialkosten. Im Gegensatz zum Handel oder Handwerk dürfen niedergelassene Ärzte ihre Preise jedoch nicht erhöhen. Der „Wert“ einer Patientenbehandlung ist in der Gebührenordnung für Kassenpatienten  festgesetzt, die Höhe der Vergütung ist budgetiert.

Ein anschauliches Beispiel: Für die Behandlung eines Patienten im Alter von 55-75 Jahren liegt die Versichertenpauschale pro Quartal bei einmalig 17 EUR, auch wenn der Patient mehrfach die Praxis aufsuchen muss. Sollte der Patient chronisch krank sein, wird der erste Besuch mit 15 EUR und noch ein weiterer Besuch mit 5 EUR vergütet. Danach ist das Budget für das gesamte Quartal ausgeschöpft. Mit dieser Summe sollen das fachärztliche Honorar, die Personalkosten sowie alle betrieblichen Kosten einer Praxis abgegolten sein. Eine kostendeckende und patientenorientierte Behandlung von Kassenpatienten ist auf Basis dieser Vergütung kaum darstellbar. Wieviel angehende Ärzte wird man bei einer solchen Vergütung von der Allgemeinmedizin überzeugen können?

Warum leiden Ärzte unter zu viel Bürokratie?

Bürokratie ist wichtig – eine exakte Dokumentation der Behandlung unserer Patienten ist ein Eckpfeiler der Qualitätssicherung. Allerdings sind wir Ärzte mittlerweile im Durchschnitt über 60 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet. eRezept, eÜberweisung, Personalsuche, Videosprechstunde, Corona, DSGVO, massiv gestiegene Anforderungen an die Praxis-IT haben diese Verwaltungsarbeit zuletzt nochmal deutlich ansteigen lassen. Das ist Zeit, die uns Ärzten für die Patientenversorgung fehlt und die nur noch mit Arbeitszeiten bis spät in die Nacht und am Wochenende zu bewältigen ist. Auch dies schreckt viele angehende Mediziner vom Beruf des Allgemeinarztes ab, insbes. wenn auch noch die Krankenkassen uns Ärzte in Zeiten klammer Kassen immer stärker mit Prüfungen zu den von uns verordneten Leistungen überziehen. Wir Ärzte müssen dann im Einzelfall und mitunter auch für Kleinstbeträge nachweisen, dass bspw. verordnete Medikamente notwendig waren und auch eine mehrmalige Verordnung nötig war.

Weshalb verschärft sich die Versorgungslage noch weiter?

Der demografische Wandel in Deutschland schließt auch die Ärzte ein. In mehr als der Hälfte der Planungsbereiche ist bereits mehr als jeder dritte Hausarzt über 60. Dies betrifft vor allem ländliche Regionen. Der hohe Altersdurchschnitt hat zur Folge, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Praxen einen Nachfolger suchen werden. Auf Grund der unattraktiven Arbeitsbedingungen finden bereits heute häufig Praxisinhaber keine Nachfolger mehr und müssen Ihre Praxis schließen. Auch in der Wetterau schließen bereits Praxen aus Altersgründen oder auf Grund der kaum erträglichen Rahmenbedingungen aus ausufernder Bürokratie, Fachkräftemangel und Leistungskürzungen.

Weshalb nehmen wir aktuell keine neuen Patienten mehr auf?

Bis zuletzt haben wir versucht, zumindest Ilbenstädter Einwohnern eine hausärztliche Versorgung anzubieten. Auf Grund der sehr hohen Nachfrage haben wir hierdurch in den letzten Monaten trotz drohender Praxisüberlastung zahlreiche Neupatienten aufgenommen. Mittlerweile sind wir jedoch in unserer kleinen Praxis an einem Punkt angekommen, an dem eine verantwortliche Übernahme weiterer hausärztlicher Patientinnen und Patienten nicht mehr möglich ist. Eine Neuaufnahme weiterer Patienten würde die Versorgung unserer bestehenden Patienten gefährden. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir erst wieder Neupatienten aufnehmen können, wenn unsere Kapazitäten dies zulassen. Dieser Schritt fällt uns sehr schwer, da wir wissen, wie schwer es aktuell ist, einen Hausarzt zu finden. Falls Ihre eigene Suche nach einer Hausarztpraxis erfolglos bleibt, hilft diese Hotline bei der Vermittlung: Telefon 116 117. Sehr gerne können Sie sich außerdem im Rahmen der Protestaktion #PraxisKollaps bei unseren zuständigen Politikern für die untragbare hausärztliche Versorgungslage beschweren.

Aktion #PraxenKollaps: Die Praxen in Deutschland stehen kurz vor dem Kollaps!

Zahlreiche Arztpraxen stehen mittlerweile durch eine ausufernde Bürokratie, einen Mangel an medizinischen Fachpersonal sowie Leistungs- und Budgetkürzungen vor dem Kollaps. Terminnot, lange Wartezeiten, eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit, fehlende Medikamente, Patientenaufnahmestopps sowie schließende Praxen sind die unmittelbaren Folgen. Auch wir können die von uns angestrebte Versorgung unter diesen Rahmenbedingungen leider nur noch mit Einschränkungen aufrechterhalten.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere bundesweite Aktionen gestartet, um auf die Praxiskrise aufmerksam zu machen. Helfen Sie mit – auch in Ihrem Interesse – die Politik auf die problematische Lage hinzuweisen. Über die folgende Website können Sie Ihrer oder Ihrem Abgeordneten unkompliziert Ihre Sorgen und Beschwerden zur Versorgungslage zukommen lassen:

www.praxenkollaps.info

Wir wünschen uns auch die guten alten Zeiten zurück. Die aktuelle Situation lässt dies jedoch nicht zu. Sie können uns und unser Team erheblich unterstützen, wenn Sie Verständnis, Geduld und Wertschätzung mitbringen. Es nützt niemandem, wenn das letzte noch verbleibende Personal kündigt, weil der Frust über die aktuelle Situation an unserem Team ausgelassen wird.

Weiterführende Informationen zur Lage bei den Arztpraxen:

Weshalb ist der Fachkräftemangel durch die bestehenden Anreize nicht verwunderlich?

Alles wird teurer - auch für uns Allgemeinärzte steigen Strom-, Personal- und Materialkosten. Im Gegensatz zum Handel oder Handwerk dürfen niedergelassene Ärzte ihre Preise jedoch nicht erhöhen. Der „Wert“ einer Patientenbehandlung ist in der Gebührenordnung für Kassenpatienten  festgesetzt, die Höhe der Vergütung ist budgetiert.

Ein anschauliches Beispiel: Für die Behandlung eines Patienten im Alter von 55-75 Jahren liegt die Versichertenpauschale pro Quartal bei einmalig 17 EUR, auch wenn der Patient mehrfach die Praxis aufsuchen muss. Sollte der Patient chronisch krank sein, wird der erste Besuch mit 15 EUR und noch ein weiterer Besuch mit 5 EUR vergütet. Danach ist das Budget für das gesamte Quartal ausgeschöpft. Mit dieser Summe sollen das fachärztliche Honorar, die Personalkosten sowie alle betrieblichen Kosten einer Praxis abgegolten sein. Eine kostendeckende und patientenorientierte Behandlung von Kassenpatienten ist auf Basis dieser Vergütung kaum darstellbar. Wieviel angehende Ärzte wird man bei einer solchen Vergütung von der Allgemeinmedizin überzeugen können?

Warum leiden Ärzte unter zu viel Bürokratie?

Bürokratie ist wichtig – eine exakte Dokumentation der Behandlung unserer Patienten ist ein Eckpfeiler der Qualitätssicherung. Allerdings sind wir Ärzte mittlerweile im Durchschnitt über 60 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet. eRezept, eÜberweisung, Personalsuche, Videosprechstunde, Corona, DSGVO, massiv gestiegene Anforderungen an die Praxis-IT haben diese Verwaltungsarbeit zuletzt nochmal deutlich ansteigen lassen. Das ist Zeit, die uns Ärzten für die Patientenversorgung fehlt und die nur noch mit Arbeitszeiten bis spät in die Nacht und am Wochenende zu bewältigen ist. Auch dies schreckt viele angehende Mediziner vom Beruf des Allgemeinarztes ab, insbes. wenn auch noch die Krankenkassen uns Ärzte in Zeiten klammer Kassen immer stärker mit Prüfungen zu den von uns verordneten Leistungen überziehen. Wir Ärzte müssen dann im Einzelfall und mitunter auch für Kleinstbeträge nachweisen, dass bspw. verordnete Medikamente notwendig waren und auch eine mehrmalige Verordnung nötig war.

Weshalb verschärft sich die Versorgungslage noch weiter?

Der demografische Wandel in Deutschland schließt auch die Ärzte ein. In mehr als der Hälfte der Planungsbereiche ist bereits mehr als jeder dritte Hausarzt über 60. Dies betrifft vor allem ländliche Regionen. Der hohe Altersdurchschnitt hat zur Folge, dass in den nächsten Jahren zahlreiche Praxen einen Nachfolger suchen werden. Auf Grund der unattraktiven Arbeitsbedingungen finden bereits heute häufig Praxisinhaber keine Nachfolger mehr und müssen Ihre Praxis schließen. Auch in der Wetterau schließen bereits Praxen aus Altersgründen oder auf Grund der kaum erträglichen Rahmenbedingungen aus ausufernder Bürokratie, Fachkräftemangel und Leistungskürzungen.

Weshalb nehmen wir aktuell keine neuen Patienten mehr auf?

Bis zuletzt haben wir versucht, zumindest Ilbenstädter Einwohnern eine hausärztliche Versorgung anzubieten. Auf Grund der sehr hohen Nachfrage haben wir hierdurch in den letzten Monaten trotz drohender Praxisüberlastung zahlreiche Neupatienten aufgenommen. Mittlerweile sind wir jedoch in unserer kleinen Praxis an einem Punkt angekommen, an dem eine verantwortliche Übernahme weiterer hausärztlicher Patientinnen und Patienten nicht mehr möglich ist. Eine Neuaufnahme weiterer Patienten würde die Versorgung unserer bestehenden Patienten gefährden. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir erst wieder Neupatienten aufnehmen können, wenn unsere Kapazitäten dies zulassen. Dieser Schritt fällt uns sehr schwer, da wir wissen, wie schwer es aktuell ist, einen Hausarzt zu finden. Falls Ihre eigene Suche nach einer Hausarztpraxis erfolglos bleibt, hilft diese Hotline bei der Vermittlung: Telefon 116 117. Sehr gerne können Sie sich außerdem im Rahmen der Protestaktion #PraxisKollaps bei unseren zuständigen Politikern für die untragbare hausärztliche Versorgungslage beschweren.

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Jobangebot – Stellenangebot: Hausarzt / Allgemeinmediziner / Facharzt für Innere Medizin (m/w/d) in der Wetterau (Niddatal, Bad Vilbel, Karben) in Voll- oder Teilzeit gesucht.

Grippe-Impfung

Auch in diesem Jahr empfiehlt sich eine Impfung gegen die saisonale Influenza. Impfabstände zur Corona-Impfung sind nicht einzuhalten. Ab sofort können Sie sich online für einen Grippe-Impftermin anmelden. 

Fragen unserer Patienten zur Corona-Impfung

Kann ich meine AstraZeneca Zweitimpfung bereits früher bekommen?

Nach aktuellen Kenntnisstand ist eine optimale Schutzwirkung einer AstraZeneca-Impfung bei einer Zweitimpfung im Abstand von 12 Wochen gegeben. Eine frühere Impfung geht nachweislich zu Lasten des Impfschutzes, weshalb wir die Zweitimpfung generell und im Einklang mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission des RKI (Stiko) im Abstand von 12 Wochen durchführen.

Weshalb kann ich keine Impfung bekommen, wenn ich ohnehin einmal in der Praxis bin?

Wir bekommen den Impfstoff in Ampullen geliefert - die genaue Zahl erfahren wir in der Regel immer Donnerstags für die Folgewoche. Aus einer Ampulle Astra-Zeneca gewinnen wir in der Regel zehn Impfdosen, aus einer von Biontec sechs. In beiden Fällen müssen wir die Impfdosen auf Grund der kurzen Haltbarkeit unmittelbar nach dem Anbrechen einer Ampulle verimpfen. Insofern können wir leider ausschließlich zu den fest vereinbarten Impfterminen Impfungen vornehmen. 

Welcher Priorisierungsgruppe gehöre ich an?

Den Stufenplan zur Priorisierung der COVID-19-Impfung ist beim RKI abrufbar: Zum Download 

Unser Team

Wir suchen Verstärkung für unser Praxis-Team

Derzeit gesucht: Ärztin (m/w/d). Sprechen Sie uns an!

Unsere Sprechzeiten

SPRECHZEITEN
ILBENSTADT
Mo8-12 und 15-19 Uhr
Di9-10 und 15-18 Uhr
Mi8-13 Uhr
Do8-12 und 15-18 Uhr
Fr9-13 Uhr


Telefonisch erreichen Sie unsere Praxis Montag, Dienstag und Donnerstag von 7-19 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 7-14 Uhr unter 06034 – 911 10


LIEBE PATIENTEN!

Wir versuchen, Ihre Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Daher bitten wir Sie, jeden Termin im Voraus telefonisch zu vereinbaren. Auch Rezepte oder Facharztüberweisungen können Sie per Telefon oder Mail bestellen.

Aktueller Hinweis: Seit April 2023 findet aufgrund der teilweise geringen Nachfrage und eingeschränkter diagnostischer Möglichkeiten keine Sprechstunde mehr in Burg-Gräfenrode statt. Hierdurch konnten wir die Sprechzeiten in Ilbenstadt auch an diesen Tagen ausdehnen und eine bessere Patientenversorgung gewährleisten.

Unsere Leistungen
a

Hausärztliche Betreuung

Und vieles mehr

Ab jetzt verfügbar: Videosprechstunde 

Mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer können Sie jetzt von zu Hause aus online mit Frau Dr. Keimling Ihr Anliegen besprechen. 

 

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Aktueller Corona Hinweis

Seit 07.04.2023 besteht in Arztpraxen keine Maskenpflicht mehr.

Dennoch wünsche ich, dass alle Patienten mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten oder Fieber sich zuvor telefonisch anmelden und während Ihres Aufenthaltes in den Praxisräumen eine FFP2-Schutzmaske tragen. 

CORONA-IMPFUNG: Auf Grund der geringen Nachfrage nach Corona-Impfungen werden keine Termine mehr online vergeben. Bitte wenden Sie sich daher für einen Termin direkt per Kontaktformular oder Telefon an die Praxis. Wichtiger Hinweis: Wir führen keine Impfungen bei Kindern unter 12 Jahren durch.